Beitrag über Hartz IV Bildungspaket

Infos zum Hartz IV Bildungspaket

Ich möchte Ihnen hier einen Auszug aus den Leistungen mitteilen. Wenn Sie Probleme haben den Vereinsbeitrag zu zahlen und Anspruchsberechtigt sind, dann stellen Sie bitten den entsprechenden Antrag. Sie helfen sich damit und auch uns, damit wir nicht auf dem Beitrag sitzen bleiben.

Ob Sie einen Anspruch haben, kann Ihnen jedoch nur ihre Hartz IV-Behörde sagen.


Was ist das Bildungspaket?

Die finanzielle Situation von Familien verhinderte in vielen Fällen, dass die Kinder dieser Familien einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilhaben oder bei Schulausflügen teilnehmen. Bedürftige Kinder und Jugendliche haben ab sofort einen Rechtsanspruch auf Mitmachen, auf Teilhabe. Sie können mitmachen bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Zudem können mit dem Bildungspaket Lernmaterialien und Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule bezuschusst werden. Schließlich wird eine qualifizierte Lernförderung ermöglicht, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mehr mitkommen, die Versetzung gefährdet ist.


Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit

Kinder können mitmachen in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit. Für jedes Kind stehen pro Monat zehn Euro bereit. Dieses Geld kann beispielsweise für die Musikschule, den Fußballverein, den Kinderzirkus oder die Vereins-Freizeit eingesetzt werden.
Eltern sollten mit Ihrem Kind besprechen was es interessant findet und ausprobieren möchte. Wenn seine Freundinnen und Freunde in einen bestimmten Verein gehen, vielleicht möchte es dort auch Mitglied werden?
Eltern sollten in der Schule nachfragen, ob Lehrern im Unterricht besondere Stärken oder Interessen des Kindes aufgefallen sind
Auch das örtliche Jobcenter oder die sonst zuständige kommunale Stelle gibt gerne Tipps, wo das Kind mitmachen kann.

Wer hat einen Anspruch aus dem Bildungspaket? Wie viele Kinder können Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 25 Jahren. Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit erhalten nur Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Einen Anspruch haben gegenwärtig etwa 2,5 Millionen Mädchen und Jungen.

Wie hoch ist der Anspruch für das einzelne Kind aus dem Bildungspaket? Welchen Umfang hat das Bildungspaket insgesamt?

Das Bildungspaket beinhaltet für jedes Kind folgende Geldbeträge:

10 Euro im Monat sind für das Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit vorhanden.


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